FAQ
ALLGEMEIN
Montag, Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch, Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Gerne stehen wir Ihnen nach einer Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch in der Geschäftsstelle zur Verfügung.
Warnitzer Str. 13, 13057 Berlin
Gästewohnungen stehen nicht zur Verfügung.
Ja, eine Kooperation mit SELGROS besteht. Unsere Mitglieder profitieren von der Möglichkeit eine SELGROS Kundenkarte zu bekommen.
§ 556 Abs. 3 BGB regelt die Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ Das bedeutet beispielsweise, dass die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2019 dem Mieter spätestens am 31.12.2020 vorliegen muss.
Ja, wir bieten Schülerpraktika sowie Ausbildungsplätze an. Wir bilden für den Ausbildungsberuf Immobilienkaufleute aus. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Ausbildungsangebot sowie die Kontaktdaten unserer Ausbildungsleitung.
MITGLIEDSCHAFT
Die Mitglieder unserer Genossenschaft sind nicht verpflichtet ehrenamtlich mitzuwirken. Über ehrenamtliche Helfer freuen wir uns besonders, da die ehrenamtliche Tätigkeit den genossenschaftlichen Gedanken widerspiegelt.
Nein, laut §4 unserer Satzung ist die Voraussetzung der Zulassung zur Mitgliedschaft der gleichzeitige Abschluss eines Mietvertrags über Wohn- oder Gewerberaum. Lediglich Organe der Genossenschaft, wie z.B. der Aufsichtsrat und Vorstand, können Mitglied sein, ohne einen Wohnraum unserer Genossenschaft zu nutzen.
Genossenschaftsanteile sind notwendige Anteile, die gezeichnet und gezahlt werden müssen, um eine Mitgliedschaft zu erwerben.
Genossenschaftsanteile sind nicht direkt vergleichbar mit einer Kaution. Beispielweise muss eine Kaution treuhänderisch angelegt und verzinst werden, die Genossenschaftsanteile jedoch nicht. Darüber hinaus dient eine Kaution als Sicherheit für das Mietverhältnis, wogegen die Anteile das davon getrennte Vermögen der Genossenschaft und des Mitgliedes spiegeln.
Ein Anteil kostet 31,-€, wobei mindestens sechs Anteile (Pflichtanteile) gezeichnet werden müssen, um eine Mitgliedschaft zu erwerben.
Die zu erwerbenden Anteile richten sich nach der angemieteten Wohnfläche. Je angefangenem Quadratmeter ist ein Anteil zu zeichnen (Bsp. 90,10m² = 91 Anteile)
Zurzeit wird bei Eintritt in die Genossenschaft kein Eintrittsgeld fällig. Die Satzung der Genossenschaft lässt dies jedoch nach Beschluss grundsätzlich zu.
Eine Ratenzahlung der Genossenschaftsanteile ist nicht möglich.
Nach Austritt aus der Genossenschaft wird der eingezahlte Wert (das Geschäftsguthaben) in gleicher Höhe zurückgezahlt. Der Auszahlungszeitpunkt richtet sich nach dem Kündigungsdatum und dem Tag der Vertreterversammlung. Die Auszahlung darf gemäß §12 unserer Satzung allerdings erst erfolgen, nachdem die Vertreterversammlung der Genossenschaft den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr beschlossen hat, in dem Sie als Mitglied ausgeschieden sind.
Im Todesfall geht die Mitgliedschaft auf die Erben über. Sie endet jedoch mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Mehrere Erben können die Rechte aus der Mitgliedschaft nur durch einen gemeinschaftlichen Vertreter ausüben, sofern es sich dabei nicht um die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens handelt.
Bei vollständiger Übertragung der Anteile / Mitgliedschaft endet die Mitgliedschaft des Übertragenden und beginnt die Mitgliedschaft des empfangenden Mitglieds am Tag der Unterzeichnung.
Ihre Mitgliedschaft und Ihre Genossenschaftsanteile bleiben grundsätzlich bestehen. Falls Sie in eine größere Wohnung umziehen, sind weitere Genossenschaftsanteile nachzuzeichnen. Entscheiden Sie sich für eine kleinere Wohnung, können Sie einen Teil Ihrer Genossenschaftsanteile kündigen.
MIETVERHÄLTNIS
Eine Begleichung der Miete in bar ist nicht möglich.
Mieten-Konto: IBAN: DE71 1203 0000 1003 5400 00, BIC: BYLADEM1001
Ja, im Grunde kann jeder für Sie die Miete bei uns begleichen. Die Zahlung ist per Überweisung oder vor Ort in der Geschäftsstelle mit EC-Karte möglich. Wichtig ist hierbei jedoch Ihre Vertragsnummer als Verwendungszweck.
Ja. Bitte schicken Sie Ihre Anforderung an Ihren Bestandskundenbetreuer.
Bitte schicken Sie Ihre Änderungen an Ihren Bestandskundenbetreuer.
Durch individuelle Terminvereinbarung vor Vertragsende.
Sie müssen keinen Nachmieter stellen, können aber gerne einen Nachmieter vorschlagen. Dieser durchläuft anschließend unseren Bewerbungsprozess.
Grundsätzlich ist dies möglich, sofern ein Nachmieter vorhanden ist und Sie sich schriftlich mit ihm privatrechtlich vereinbart haben. Jedoch ist eine individuelle Absprache mit unseren Bereichen Bestandsmanagement und Vermietung notwendig.
Alle vom Mieter eingebrachten Einbauten müssen im Zusammenhang mit dem Auszug zurückgebaut werden. Eine Ausnahme kann bestehen, falls der Nachmieter den Einbauten zustimmt und sich privatrechtlich mit dem Vormieter vereinbart hat oder eine entsprechende Übernahmevereinbarung unserer Genossenschaft vorliegt.
Sämtliche Namensänderungen sowie Personen, die in die Wohnung ein- oder ausziehen, müssen gemeldet werden.
In diesem Fall kann der verbleibende Vertragspartner das Mietverhältnis bei Vorlage aller Voraussetzungen zu den bisherigen Konditionen fortführen. Eventuell müssen Genossenschaftsanteile nachgezeichnet werden.
Für die Abwicklung des Mietverhältnisses ist ein Erbschein bzw. ein eröffnetes Testament (Vorlage des Eröffnungsprotokolls vom Amtsgericht + Testament) mit eindeutiger Erbenstellung erforderlich. Zusätzlich benötigen wir die Bankverbindungen für die Auszahlung aller relevanten Erben.
Einen Mitbewohner können Sie uns über unser Mitbewohnerformular melden. Bei einer Untervermietung ist eine Genehmigung durch unsere Genossenschaft einzuholen. Bei Vorlage aller Voraussetzungen ist die Untervermietung genehmigungsfähig.
WOHNUNGSSUCHE
Es werden immer wieder Wohnungen frei. Für diese Wohnungen melden sich in der Regel eine Vielzahl von Interessenten. Gerne können Sie sich unter Wohnungssuche bei Immomio registrieren und dort Ihr Suchprofil erstellen.
Unsere Wohnungen befinden sich im Berliner Stadtbezirk Lichtenberg, in Neu- und Alt-Hohenschönhausen.
Im Bestand unserer Genossenschaft befinden sich 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit einer Fläche von ca. 32m² bis 127m².
Stand 01.09.2024 (auf Grundlage des BGBs sowie des Berliner Mietenspiegels):
Änderungen und Irrtümer vorbehalten
Die Preise pro m² können ggf. durch Modernisierungsumlagen höher ausfallen.
Je konkreter der Wohnungswunsch und je weniger solch eine Wohnung im Bestand vorhanden ist, desto länger sind die Wartezeiten.
Die Dauernutzungsverträge (Mietverträge) der Genossenschaft enthalten eine Vereinbarung zum Ausschluss der gesetzlich ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien innerhalb des ersten Mietjahres.
Grundsätzlich ist die Haltung eines Hundes / einer Katze in der Genossenschaftswohnung genehmigungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Genehmigung VOR der Anschaffung Ihres Haustieres beantragen. In der Wohnung dürfen nur maximal zwei Hunde oder zwei Katzen gehalten werden. Durch den Antragsteller ist dem Antrag ein Nachweis über die Hunderasse beizulegen. Die Regelungen in der Berliner Hundeverordnung sind uneingeschränkt anzuwenden, geändert durch die Verordnung vom 07.07.2016. Insbesondere dürfen in der Wohnung keine als gefährlich einzustufenden Hunde gehalten werden, wie z.B. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen oder Gruppen von Hunden untereinander oder mit anderen Hunden.
EVENT
Sie können sich online über das Kontaktformular, telefonisch unter der Tel. Nr. 030 │ 962 42 525, per E-Mail unter veranstaltungen@wbg-hub.de oder über den Abriss unseres monatlichen Veranstaltungsflyers anmelden. Unsere aktuellen Veranstaltungen finden Sie hier.
Private Feiern sind im Humboldt-Haus leider nicht möglich. Wenn Sie eine gewerbliche Veranstaltung ausrichten möchten, können Sie uns gerne Ihre Anfrage telefonisch unter der Tel. Nr. 030 | 962 42 525 oder per E-Mail unter veranstaltungen@wbg-hub.de stellen. Einen Überblick über das Humboldt-Haus erhalten Sie hier.
INSTANDHALTUNG
Bei Mietern, die im Besitz eines Pflegegrades 1 oder 2 sind, ist eine Beteiligung der Pflegekasse möglich.
Der Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:
- Name und Adresse des Mietvertragspartners mit Unterschrift
- Wunsch der Modernisierungsmaßnahme
- Hinweis, ob ein Pflegegrad besteht
Der Antrag kann in den blauen Briefkasten des Hausmeisters im Eingangsbereich eingeworfen werden.
Hierzu ist die Firma B&O Die Handwerker GmbH zu kontaktieren.
An unseren zuständigen Mitarbeiter für Versicherungsfälle. Die Ansprechpartner finden Sie in Ihrem Mitglieder-Portal.
- Die Firma Ista wird von uns beauftragt, nach Ablauf der Eichfrist sämtliche Wasseruhren auszutauschen. Hierzu ist ein Zugang zu Ihrer Wohnung zu gewähren.
- Nein, es werden zwei Sammeltermine durchgeführt.
- Ab dem 3. Termin, welcher separat durch die WBG beauftragt werden muss, werden die Anfahrtskosten den Mietern in Rechnung gestellt.
Bitte melden Sie den Mangel unverzüglich Ihrem Bestandskundenbetreuer.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.
Wann die wöchentlichen Reinigungsarbeiten durchgeführt werden, ist auf den jeweiligen Aushängen in Ihrem Hausaufgang ersichtlich.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.
Führung eines Lärmprotokolls über einen längeren Zeitraum.
Bitte setzen Sie sich mit unserem zentralen Empfang unter der Tel.Nr.: 030 | 962 42 0 in Verbindung.
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist das Anbringen von Gegenständen an der Fassade, Balkon sowie Außenfenster nicht gestattet.
Auf dem Balkon ist das Grillen mit einem Holzkohlegrill grundsätzlich verboten. Das Grillen mit einem Elektrogrill wird nur gestattet, sofern keine Geruchsbelästigung besteht.
Im Innenhof ist das Grillen nur auf vorherige Genehmigung auf den vorgesehenen Steinplätzen erlaubt.
KÜNDIGUNG
Die Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden und ist zum Ende des Folgejahres, in dem die Kündigung erklärt wurde, gültig (Bsp. Kündigung vom 01.10.2019 -> wirksam zum 31.12.2020). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben werden und hat über den Postweg zu erfolgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zusammen mit der Wohnungskündigung eingereicht werden.
Die Kündigung hat schriftlich über den Postweg zu erfolgen und muss eigenhändig von allen Vertragspartnern unterschrieben werden.
Falls Sie nicht innerhalb unserer Genossenschaft umziehen sollten, beachten Sie bitte, dass Sie über Ihr Mietverhältnis hinaus Ihre Mitgliedschaft kündigen. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann zusammen mit der Wohnungskündigung eingereicht werden.
Die Kündigungsfristen sind gesetzlich im § 573c BGB geregelt. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.