Vorteile einer Genossenschaft

Eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft bietet zahlreiche Vorteile

  • Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung
  • vertraglich gesichertes unbegrenztes Wohnrecht
  • die Förderung der Mitglieder steht im Mittelpunkt
  • starke Gemeinschaft
  • die Genossenschaftsanteile kommen dem Eigenkapital der Genossenschaft zu Gute
  • Nutzung des umfangreichen, ständig wachsenden Dienstleistungs-, Service- und Freizeitangebotes

Aufbau und Struktur einer Genossenschaft

 

Die Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft ”Humboldt-Universität” eG bildet die Grundlage unseres genossenschaftlichen Handelns.

Strukturell sind Genossenschaften demokratisch aufgebaut. Sie verfügen über gewählte Gremien, die im Sinne aller Mietparteien Entscheidungen treffen. Da sie nicht gewinnorientiert arbeiten, werden finanzielle Überschüsse in den Erhalt und die Modernisierung des Wohnbestandes, in Neuerwerbungen oder in den Ausbau des Serviceangebotes investiert.

 

 

Mitgliedschaft

Wir heißen jeden, der Mitglied unserer Wohnungsbaugenossenschaft ”Humboldt-Universität” eG werden möchte, recht herzlich willkommen!

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfordert:

  • eine vom Bewerbenden zu unterzeichnende unbedingte Beitrittserklärung,
  • die Übernahme von mindestens sechs Geschäftsanteilen,
  • den Abschluss eines Nutzungsvertrages über Wohnraum.

Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und üben diese durch die Wahl der Vertretung für die Vertreterversammlung aus, sofern sie nicht selbst als Vertretung gewählt werden.
  • Für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung erhalten Sie einen Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag), der Ihnen ein praktisch unbegrenztes Wohnrecht gewährleistet.
  • Mit Ihrem Geschäftsguthaben sind Sie sowohl Mietpartei als auch gleichzeitig eine Person, welche ein Miteigentum an der Genossenschaft besitzt.
  • Sie sind berechtigt, alle Dienstleistungen, Einrichtungen und andere Vorteile der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen.
  • Bei Überlassung einer Genossenschaftswohnung sind von Ihnen entsprechend der Wohnungsgröße weitere Geschäftsanteile zu zeichnen.
  • Bei Kündigung der Mitgliedschaft wird Ihnen Ihr Geschäftsguthaben satzungsgemäß zurückerstattet.
  • Jedes Mitglied ist grundsätzlich verpflichtet, bei Bedarf für die Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums Gemeinschaftshilfe nach den Beschlüssen der Vertreterversammlung zu leisten.

 

 

Erfahren Sie mehr über unsere Satzung und Wahlordnung

Wir sind für Sie da

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
09.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr

Dienstag 
09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr